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Studienreisen ausländischer Studentengruppen nach Deutschland Home
Begrüßungsseite « Stipendien « DAAD Stipendien « Studienreisen ausländischer Studentengruppen nach Deutschland
Studienreisen und -praktika ausländischer Studentengruppen nach Deutschland
 
Ziel der Förderung ist es, ausländischen Studierenden unter Leitung von Hochschullehrern fachbezogene Kontakte und deutschlandkundliche Kenntnisse zu vermitteln und durch Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche Einblick in das wissenschaftliche, wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland zu geben. Gleichzeitig soll das Programm der Pflege institutioneller Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen sowie der Begegnung von deutschen und ausländischen Wissenschaftlern und Studierenden dienen.
Die Reisen sollen nicht weniger als sieben Tage und nicht länger als zwölf Tage dauern.
  • Der DAAD übernimmt für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter und ggf. Busfahrer) die Kosten von Unterbringung (in Hotels mittleren Ranges oder Jugendgästehäusern, in Doppel- oder Mehrbettzimmern) und Frühstück.
  • Für Gruppen aus mittel- und osteuropäischen Ländern sowie aus Entwicklungsländern der übrigen Kontinente übernimmt der DAAD für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter und ggf. Busfahrer) die Aufenthaltskosten (Unterkunft und Verpflegung) und die innerdeutschen Transportkosten. Ausserdem zahlt der DAAD die Pauschalen zur Deckung der Lebenshaltungskosten, die ab dem 01.09.2009 von 35 bzw. 40 EUR auf 50 EUR pro Person und Tag einheitlich für alle Länder und ohne Unterscheidung von Studienreisen und Studienpraktika erhöht werden. Die übrigen Kosten (Nebenkosten) müssen von den Teilnehmern selbst oder ihrer Heimathochschule finanziert werden.
  • Der DAAD übernimmt für die geförderte Gruppe die Programmgestaltung entsprechend der im Antrag geäußerten Wünsche. Er stellt einen sprachkundigen Reisebegleiter zur Verfügung, der die technische Abwicklung des Programms koordiniert und die Gruppe betreut. In der Regel wird die Benutzung eines Reisebusses empfohlen.
  • Der DAAD schließt für die von ihm geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
  • Es können Gruppen von Studierenden einer Hochschule ab dem dritten Semester unter Leitung eines ausländischen Hochschullehrers gefördert werden.
  • Die Zahl der Teilnehmer darf zehn nicht unter- und 15 Personen nicht überschreiten. Zusätzlich kann eine wissenschaftliche Lehrkraft als Begleitperson gefördert werden.
Bewerbung
 
Ein vollständiger Förderungsantrag umfasst:
  • die Antragstellung erfolgt über das DAAD-Portal Antrag auf eine Studienreise
  • Begründung der geplanten Studienreise in einer Fachrichtung
  • Inhaltliche Programmbeschreibung sowie Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den fachbezogenen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich; unklare oder allgemein gehaltene Angaben (z. B. Besuch von Museen, Universitäten) reichen nicht aus
  • Nachweis entsprechender Kontakte, insbesondere im Hochschulbereich, durch Übersendung von Einladungen, Vereinbarungen oder Kopien der Korrespondenz (schriftliche Bestätigung der Zusage durch die einladende Institution)
  • Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Studienreise (z. B. durch Vorbereitungsseminare o. ä.)
  • Teilnehmerliste mit
    Namen
    Semesterzahl
    Fachrichtung
    Alter
    Sprachkenntnissen: Grundkenntnisse der deutschen oder englischen Sprache sind erwünscht.
  • Zeitplan
  • Angaben über frühere DAAD-Förderungen von Studienreisen oder Studienpraktika (Jahr, DAAD-Aktenzeichen)
Abgabe
 
Die Anträge für Studienreisen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Sie müssen beim DAAD-Informationszentrum in Minsk zu folgenden Terminen eingehen:
  • 15.09. für Reisen ab dem 01.03;
  • 15.12. für Reisen ab dem 01.06;
  • 15.03. für Reisen ab dem 01.09.

 
Die Anträge für Studienpraktika werden von den deutschen Hochschulen direkt beim DAAD Bonn zu folgenden Terminen eingereicht:
  • 15.09. für Reisen ab dem 01.03;
  • 15.12. für Reisen ab dem 01.06;
  • 15.03. für Reisen ab dem 01.09.
Später eintreffende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.


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