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DAAD Stipendien

DAAD - DAAD Stipendien - Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten

DAAD - DAAD Stipendien - Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten

| | | Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten | | | | | | | | Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten Ziel und Laufzeit Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes können ehemalige Jahresstipendiaten des DAAD sowie ehemalige Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen, um ein Forschungs- oder Arbeitsvorhaben an einer staatlichen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen. Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Der DAAD zahlt eine monatliche Stipendienrate und für bestimmte Länder eine Reisekostenpauschale. Bewerbungsvoraussetzungen Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem betreuenden Gastgeber in Deutschland inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist. Arbeitsvorhaben außerhalb der Wissenschaft müssen nachhaltige Effekte für die berufliche Tätigkeit der Antragsteller, Multiplikatoreneffekte z.B. durch geplante Publikationen und/oder eine Stärkung der Kooperation mit Deutschland erwarten lassen. Den Bewerbungsunterlagen muss eine schriftliche Bestätigung des Gastgebers beigefügt werden, die ausdrücklich auf das Forschungs- oder Arbeitsvorhaben Bezug nimmt und die Betreuung des Vorhabens sowie die Bereitstellung eines unvergüteten Arbeitsplatzes an der gastgebenden Einrichtung zusagt. Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden. Bewerbungsverfahren Die Bewerbung erfolgt online über das DAAD-Portal. Außerdem müssen Sie 2 Ausdrücke der „Bewerbungszusammenfassung“ (PDF-Datei), die nach dem Abschluss der Online-Bewerbung im DAAD-Portal erzeugt wird, per Post an den Bewerbungsort schicken. Um sich zu bewerben, wählen Sie bitte die Ausschreibung dieses Programms in der Stipendiendatenbank http://www.funding-guide.de aus. Von dort aus gelangen Sie auf der Registerkarte "Bewerbung einreichen" in das Portal. Für weitere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen siehe http://daad-ic-minsk.by/rus und https://www.daad.de/deutschland/stipendium | | | | | | | | | |
Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten Ziel und Laufzeit Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes können ehemalige Jahresstipendiaten des DAAD sowie ehemalige Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen, um ein Forschungs- oder Arbeitsvorhaben an einer staatlichen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen. Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Der DAAD zahlt eine monatliche Stipendienrate und für bestimmte Länder eine Reisekostenpauschale. Bewerbungsvoraussetzungen Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem betreuenden Gastgeb